
Denkmalschutz und Werbung – fachgerechte Umsetzung nach geltendem Denkmalrecht
Fachplanung und Genehmigung nach Denkmalschutzrecht – auch bei komplexen Anforderungen.
Die Installation von Werbeanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden erfordert besondere Sorgfalt und die Einhaltung spezifischer Vorschriften. Bevor wir mit der Installation einer Werbeanlage beginnen, holen wir alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für unsere Kunden ein.
Für Erlaubnisse, Genehmigungen oder Änderungen im Rahmen des Denkmalschutzes sind dabei einige Anforderungen zu berücksichtigen:
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Gestaltung der Lichtwerbung unter Wahrung des historischen Gebäudecharakters
Die Werbeanlage sollte so gestaltet sein, dass der historische Charakter des Gebäudes erhalten bleibt. Dies kann bedeuten, dass bestimmte Designrichtlinien eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass die Werbung nicht mit der architektonischen Integrität des Gebäudes kollidiert.
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Bereitstellung geeigneter Materialien und schonender Befestigungen für denkmalgeschützte Bauten
Die Auswahl der Materialien für die Werbeanlage sowie die Art und Weise, wie sie am Gebäude befestigt wird, müssen sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Schäden am denkmalgeschützten Bauwerk entstehen. Nicht-invasive Befestigungsmethoden sind oft bevorzugt.
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Maßvolle Platzierung von Werbeanlagen – im Einklang mit dem Denkmalschutz
Die Größe und Platzierung der Werbeanlage sollte so gewählt werden, dass sie nicht die Proportionen oder die Sichtbarkeit des Gebäudes beeinträchtigt. Dies kann bedeuten, dass bestimmte Standorte vermieden werden müssen oder dass Größenbeschränkungen gelten.
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Denkmalgerechte und zurückhaltende Beleuchtung der Werbeanlage
Falls die Werbeanlage beleuchtet ist, müssen besondere Rücksichtnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Beleuchtung das Gebäude nicht beeinträchtigt oder seine historische Bedeutung verändert.
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Fundierte Analyse zur harmonischen Integration der Werbeanlage am Baudenkmal
Es kann notwendig sein, historische Forschung zu betreiben, um sicherzustellen, dass die Werbeanlage nicht in Konflikt mit der Geschichte des Gebäudes oder seiner Umgebung steht.
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Berücksichtigung von Beteiligungsverfahren bei denkmalgeschützten Objekten
In einigen Fällen ist es erforderlich, die Meinung der Öffentlichkeit oder lokaler Interessengruppen einzuholen, um sicherzustellen, dass die geplante Werbeanlage akzeptabel ist und keine Anliegen hervorruft.
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Denkmalgerechte Wartung und Pflege der installierten Werbeanlagen
Nach der Installation ist eine regelmäßige Wartung der Werbeanlage erforderlich, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand bleibt und keine Schäden am denkmalgeschützten Gebäude verursacht.
Durch sorgfältige Berücksichtigung dieser Punkte wird sichergestellt, dass die Installation von Werbeanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden im Einklang mit den geltenden Vorschriften und dem Erhalt des kulturellen Erbes steht.